Die Kosten für eine häusliche Betreuungs- und Haushaltshilfe werden individuell berechnet. Wir haben für Sie einen Fragebogen erstellt, der uns hilft für Sie ein unverbindliches und kostenfreies Angebot zu erstellen. Dieses Angebot wird nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen individuell angepasst.
Wenn die pflegebedürftige Person in einem Pflegegrad eingruppiert ist, dann kann Pflegegeld (zwischen 332-947 € im Jahr 2024) in Anspruch genommen werden und Verhinderungspflege nach §39 SGB XI in Höhe von derzeit bis zu 2418€ jährlich (im Jahr 2023) bei der Pflegekasse beantragt werden.
Empfehlenswert ist ein persönlicher Kontakt mit Ihrer Pflegekasse um die möglichen Ansprüche für eine häusliche Betreuung zu prüfen. Hierbei können Sie auch die Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistungen zur Sicherstellung einer optimalen Pflege erhalten.
Seit dem 01.01.2009 können alle haushaltsnahen Dienstleistungen, einschließlich Pflegeleistungen bis zu einer Höhe von 4000 € jährlich steuerlich in Abzug gebracht werden.
Diese Möglichkeiten haben auch die Angehörige, die die Kosten für die rund um die Uhr Pflege von Familienmitgliedern tragen. Sie können einen Teil der Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Fragen Sie Ihren Steuerberater, um genauere Informationen zu erhalten.
Haben Sie noch Fragen? Wir beraten Sie gerne.
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