Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit.
Die Pflegebedürftigen, die in den Pflegegrad 1 eingestuft werden, bekommen jetzt auch Pflegegeld,
dieses müssen sie zweckgebunden einsetzen, d.h. das Geld soll nachweislich für Entlastung- und
Betreuungsleistungen ausgegeben werden.
125 €
Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit
332 €
Schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit
573 €
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit
765 €
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
947 €
Wenn Sie für sich oder einen Angehöriger Leistungen aus den Pflegeversicherungen gelten machen möchten, müssen Sie einen Antrag stellen. Ihr Ansprechpartner dabei ist Ihre Krankenversicherung/Krankenkasse. Sie müssen ein Gutachten zur Ermittlung des Pflegegrades beantragen. Die Leistungen aus der Pflegeversicherung werden nicht rückwirkend bezahlt.
Das Pflegegeld wird bei Vorliegen eines Pflegegrades einer versicherten hilfsbedürftigen Person ausgezahlt.
©2023 Senes Cura
Entwurf und Ausführung: Wirtuozi Kodu